KI-Steuerberechnung
KSt und GewSt berechnen – nachvollziehbar aus dem Jahresüberschuss
Körperschaft- und Gewerbesteuer setzen beide beim handelsrechtlichen Ergebnis an, gehen aber unterschiedliche Wege. Unsere KI rechnet beide aus demselben Jahresüberschuss: Für die Körperschaftsteuer leitet sie auf das zu versteuernde Einkommen über und rechnet KSt 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag; für die Gewerbesteuer bildet sie Hinzurechnungen und Kürzungen, den Messbetrag und wendet Ihren Hebesatz an. Jeder Schritt ist mit der Rechtsnorm hinterlegt.
Zwei Steuern, ein Ausgangswert
Weil beide Steuerarten aus demselben Jahresüberschuss entstehen, sind ihre Ausgangswerte konsistent. Die KI führt die Berechnungen parallel und stimmt sie aufeinander ab.
- Körperschaftsteuer: Überleitung auf das zu versteuernde Einkommen
- KSt 15 % plus Solidaritätszuschlag 5,5 %
- Gewerbesteuer: Hinzurechnungen (§ 8) und Kürzungen (§ 9 GewStG)
- Messbetrag 3,5 % mal Ihrem Hebesatz
- Hinzurechnung der Gewerbesteuer bei der Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer im Detail
Überleitung
Nicht abziehbare Aufwendungen (§ 4 V EStG), steuerfreie Erträge (§ 8b KStG) und die GewSt-Hinzurechnung führen vom Jahresüberschuss zum zu versteuernden Einkommen.
Tarif
Auf das zu versteuernde Einkommen wird die Körperschaftsteuer von 15 Prozent und darauf der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent gerechnet.
Verluste
Der Verlustvortrag nach § 10d EStG wird fortgeschrieben und im richtigen Jahr angewendet – inklusive Mindestbesteuerung.
Die Gewerbesteuer im Detail
Modifikationen
Finanzierungsentgelte und weitere Hinzurechnungen (§ 8) sowie Kürzungen wie der Grundbesitzanteil (§ 9 GewStG) modifizieren den Gewerbeertrag.
Messbetrag und Hebesatz
Nach Abrundung und Freibetrag ergibt sich der Messbetrag von 3,5 Prozent; darauf wird Ihr gemeindlicher Hebesatz angewendet.
Zerlegung
Bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden zerlegt die Software den Messbetrag nach §§ 28 bis 34 GewStG.
Warum die Berechnung nachvollziehbar bleibt
Die KI ist kein Blackbox-Rechner. Jede Zeile der Überleitung, jede Hinzurechnung und jede Kürzung ist mit der zugehörigen Rechtsnorm hinterlegt und offen einsehbar. Sie sehen genau, wie aus dem Jahresüberschuss die Steuer wird – und können jeden Wert korrigieren.
Was die Software nicht eindeutig ableiten kann, markiert sie zur Prüfung, statt einen Wert zu erraten. So bleibt die Datenqualität hoch und die Berechnung belastbar. Auch die Vorauszahlungen für Körperschaft- und Gewerbesteuer leitet die Software aus dem Ergebnis ab.
Aus den fertigen Berechnungen entstehen die Erklärungen KSt 1 und GewSt 1 A, die Sie freigeben und über ELSTER abgeben. Berechnung und Formulare sind vollständig nutzbar; die Zertifizierung für den produktiven ELSTER-Versand läuft.
So berechnen Sie beide Steuern
- Abschluss verbinden – Jahresüberschuss steht bereit
- Überleitung zur KSt prüfen, Verlustvortrag kontrollieren
- Hinzurechnungen und Kürzungen der GewSt prüfen
- Hebesatz anwenden, bei Bedarf Zerlegung kontrollieren
- KSt und GewSt freigeben und über ELSTER abgeben
Häufige Fragen
Wie berechnet die KI die Körperschaftsteuer?
Sie leitet vom Jahresüberschuss auf das zu versteuernde Einkommen über – mit nicht abziehbaren Aufwendungen (§ 4 V EStG), steuerfreien Erträgen (§ 8b KStG) und der GewSt-Hinzurechnung – und rechnet darauf KSt 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Aus dem Jahresüberschuss entsteht der Gewerbeertrag, modifiziert um Hinzurechnungen (§ 8) und Kürzungen (§ 9 GewStG). Nach Abrundung und Freibetrag ergibt sich der Messbetrag von 3,5 Prozent, auf den Ihr gemeindlicher Hebesatz angewendet wird.
Passen beide Berechnungen zusammen?
Ja. Beide setzen beim selben Jahresüberschuss an, sodass die Ausgangswerte konsistent sind. Die Hinzurechnung der Gewerbesteuer bei der Körperschaftsteuer greift automatisch auf den berechneten Gewerbesteuerbetrag zu.
Ist die Berechnung nachvollziehbar?
Ja. Jede Zeile der Überleitung, jede Hinzurechnung und Kürzung ist mit der Rechtsnorm hinterlegt und einsehbar. Werte, die die Software nicht eindeutig ableiten kann, markiert sie zur Prüfung, statt zu raten.
Werden auch Vorauszahlungen berechnet?
Ja. Aus dem Ergebnis leitet die Software die Vorauszahlungen für Körperschaft- und Gewerbesteuer mit ihren Quartalsfälligkeiten ab und hält Anpassungsanträge bereit. Am Jahresende werden die geleisteten Vorauszahlungen mit der endgültigen Steuer verrechnet, sodass eine Abschlusszahlung oder eine Erstattung übrig bleibt.
Gilt der Gewerbesteuer-Freibetrag für meine Kapitalgesellschaft?
Der Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 GewStG gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften wie die GmbH. Die Software berücksichtigt das automatisch und wendet den Freibetrag nur dort an, wo die Rechtsform ihn zulässt – bei einer GmbH also nicht.