KI-Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuererklärung erstellen – vom Jahresüberschuss zur KSt 1
Die Körperschaftsteuererklärung ist der Punkt, an dem Ihr handelsrechtliches Ergebnis zu einer Steuer wird. Genau diese Überleitung übernimmt unsere KI: Sie startet beim Jahresüberschuss aus dem HGB-Abschluss, rechnet außerbilanzielle Korrekturen ein und ermittelt das zu versteuernde Einkommen. Daraus füllt sie die KSt 1 mit Anlage GK und der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens aus und bereitet die Übermittlung über ELSTER vor.
Von HGB zum zu versteuernden Einkommen
Das steuerliche Einkommen ist nicht der Jahresüberschuss. Zwischen beiden liegen außerbilanzielle Korrekturen, die die KI kennt und mit der jeweiligen Rechtsnorm belegt. Sie sehen jeden Schritt der Überleitung offen, statt am Ende nur eine Zahl geliefert zu bekommen.
- Jahresüberschuss (HGB) als Ausgangswert aus dem Abschluss
- + nicht abziehbare Aufwendungen nach § 4 V EStG
- + Hinzurechnung der Gewerbesteuer nach § 4 Vb EStG
- − steuerfreie Beteiligungserträge nach § 8b KStG
- = zu versteuerndes Einkommen als Grundlage für KSt 15 % und SolZ
KSt 1, Anlage GK und ZVE – vorausgefüllt
KSt 1 Hauptvordruck
Die Stammdaten Ihrer Gesellschaft, Finanzamt und Steuernummer sind hinterlegt; die Software trägt die ermittelten Werte in die richtigen Kennzahlen ein.
Anlage GK
Die Anlage GK zieht ihre Werte direkt aus der E-Bilanz derselben Plattform – dieselben Zahlen, kein zweites Erfassen.
Ermittlung des ZVE
Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens folgt der Überleitung Schritt für Schritt, inklusive Verlustabzug.
Verlustvortrag und Solidaritätszuschlag
Ein einmal festgestellter Verlust geht nicht verloren. Die KI schreibt den Verlustvortrag nach § 10d EStG fort und wendet ihn im richtigen Jahr an. Auf die festgesetzte Körperschaftsteuer rechnet sie den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent.
- Verlustvortrag nach § 10d EStG über die Jahre fortgeschrieben
- Mindestbesteuerung beim Verlustabzug berücksichtigt
- Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die KSt gerechnet
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen aus dem Ergebnis abgeleitet
Handels- gegen Steuerbilanz geprüft
Weil die Körperschaftsteuer beim handelsrechtlichen Ergebnis ansetzt, kommt es darauf an, wo Handels- und Steuerbilanz auseinanderlaufen. Die KI gleicht beide Seiten anhand eines Katalogs typischer Divergenzen ab – etwa bei Rückstellungen, Abschreibungen oder Bewertungswahlrechten – und weist Sie auf Abweichungen hin, die in die Überleitung gehören.
So verhindert die Software den häufigsten Fehler: dass eine steuerlich abweichende Bewertung stillschweigend aus dem HGB-Abschluss übernommen wird. Jede erkannte Divergenz können Sie als berücksichtigt, offen oder nicht relevant kennzeichnen, damit die Erklärung sauber dokumentiert ist.
Am Ende steht eine vollständige Körperschaftsteuererklärung, die Sie prüfen, freigeben und über ELSTER abgeben. Die Software ist für diese Übermittlung gebaut; die Zertifizierung für den produktiven Versand läuft, das Modul ist als Beta gekennzeichnet. Berechnung und Formulare sind vollständig nutzbar.
In wenigen Schritten zur fertigen Erklärung
- Abschluss verbinden oder Saldenliste bereitstellen
- Überleitung prüfen – jeder Schritt mit Rechtsnorm hinterlegt
- Verlustvortrag und Vorauszahlungen kontrollieren
- KSt 1 mit Anlage GK und ZVE freigeben
- Über ELSTER übermitteln, Transferticket im Steuerkonto ablegen
Häufige Fragen
Wie erstellt die KI die Körperschaftsteuererklärung?
Sie startet beim Jahresüberschuss aus dem HGB-Abschluss, rechnet außerbilanzielle Korrekturen wie nicht abziehbare Aufwendungen (§ 4 V EStG), die Gewerbesteuer-Hinzurechnung und steuerfreie Erträge (§ 8b KStG) ein und ermittelt das zu versteuernde Einkommen. Daraus füllt sie KSt 1, Anlage GK und die ZVE-Ermittlung.
Woher kommen die Werte der Anlage GK?
Aus der E-Bilanz derselben Plattform. Da E-Bilanz und Steuererklärung auf derselben Datenbasis liegen, übernimmt die Software die Werte direkt in die Anlage GK – ohne dass Sie eine Zahl doppelt erfassen.
Wird der Verlustvortrag berücksichtigt?
Ja. Die Software schreibt den Verlustvortrag nach § 10d EStG über die Jahre fort und wendet ihn im richtigen Jahr an, inklusive der Mindestbesteuerung beim Verlustabzug. Die Historie ist jederzeit einsehbar.
Prüft die Software Handels- gegen Steuerbilanz?
Ja. Ein Katalog typischer HB-StB-Divergenzen wird gegen Ihre Zahlen abgeglichen, sodass steuerlich abweichende Bewertungen nicht still aus dem HGB-Abschluss übernommen werden. Jede Divergenz können Sie dokumentiert kennzeichnen.
Kann ich direkt über ELSTER abgeben?
Die Software erzeugt die amtlichen Datensätze und ist für die Übermittlung über ELSTER gebaut, mit Plausibilitätsprüfung und Transferticket. Die Zertifizierung für den produktiven Versand läuft; Berechnung und Formulare sind bereits vollständig nutzbar.