KI-Gewerbesteuer
Gewerbesteuererklärung erstellen – Messbetrag, Hebesatz und Zerlegung
Die Gewerbesteuer setzt beim Gewerbeertrag an – und der ist der Jahresüberschuss, korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen. Unsere KI kennt den Gewerbeertrag aus Ihrem Abschluss, bildet die Modifikationen nach §§ 8 und 9 GewStG, rundet ab, ermittelt den Messbetrag und wendet Ihren Hebesatz an. Sitzt Ihr Betrieb in mehreren Gemeinden, übernimmt sie die Zerlegung und erstellt die GewSt 1 A für die Abgabe über ELSTER.
Vom Gewerbeertrag zum Messbetrag
Die Gewerbesteuer folgt einem festen Rechenweg, den die KI Schritt für Schritt offenlegt. Sie sehen, wie aus dem Ergebnis der Gewerbeertrag und daraus der Messbetrag wird.
- Gewerbeertrag aus dem Jahresüberschuss abgeleitet
- + Hinzurechnungen nach § 8 GewStG (z. B. Finanzierungsentgelte)
- − Kürzungen nach § 9 GewStG (z. B. Grundbesitz)
- = Gewerbeertrag, auf volle 100 Euro abgerundet
- Messbetrag 3,5 % nach Freibetrag – Grundlage für den Hebesatz
Hebesatz, Vorauszahlungen und GewSt 1 A
Hebesatz je Gemeinde
Ihren Hebesatz hinterlegen Sie einmal in den Stammdaten. Die Software wendet ihn auf den Messbetrag an und errechnet die Gewerbesteuer.
GewSt 1 A
Die Gewerbesteuererklärung wird als amtlicher Vordruck GewSt 1 A vorausgefüllt – mit allen Hinzurechnungen und Kürzungen im richtigen Feld.
Vorauszahlungen
Aus dem Ergebnis leitet die Software die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen mit ihren Quartalsfälligkeiten ab und hält Anpassungsanträge bereit.
Zerlegung auf mehrere Gemeinden
Unterhält Ihr Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Messbetrag zerlegt. Die KI übernimmt die Zerlegung nach §§ 28 bis 34 GewStG – in der Regel nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne – und weist jeder Gemeinde ihren Anteil zu.
- Zerlegung nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne (§ 29 GewStG)
- Sonderfälle der §§ 28 bis 34 GewStG berücksichtigt
- Zerlegungserklärung als Teil der GewSt 1 A
- Hebesatz je Gemeinde getrennt angewendet
Verlustvortrag und Konsistenz zur Körperschaftsteuer
Auch gewerbesteuerlich gibt es einen Verlustvortrag – nach § 10a GewStG, mit eigener Mindestbesteuerung. Die Software führt ihn getrennt vom körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag und wendet ihn im richtigen Jahr an, sodass beide Steuerarten konsistent bleiben.
Weil Gewerbe- und Körperschaftsteuer auf derselben Datenbasis entstehen, passen die Ausgangswerte zusammen: Der Gewerbeertrag und das zu versteuernde Einkommen leiten sich aus demselben Jahresüberschuss ab. Die Hinzurechnung der Gewerbesteuer bei der Körperschaftsteuer greift automatisch auf den hier berechneten Betrag zu.
Am Ende steht eine geprüfte GewSt 1 A, die Sie freigeben und über ELSTER abgeben. Die Übermittlung ist gebaut und plausibilisiert; die Zertifizierung für den produktiven Versand läuft, das Modul ist als Beta gekennzeichnet.
In wenigen Schritten zur Gewerbesteuer
- Hebesatz und Betriebsstätten in den Stammdaten hinterlegen
- Hinzurechnungen und Kürzungen prüfen – mit Rechtsnorm belegt
- Messbetrag und Gewerbesteuer nachvollziehen
- Bei mehreren Gemeinden Zerlegung kontrollieren
- GewSt 1 A freigeben und über ELSTER übermitteln
Häufige Fragen
Wie berechnet die KI die Gewerbesteuer?
Sie leitet den Gewerbeertrag aus dem Jahresüberschuss ab, bildet Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und Kürzungen nach § 9 GewStG, rundet auf volle 100 Euro ab, ermittelt den Messbetrag und wendet Ihren Hebesatz an. Jeder Schritt ist mit der Rechtsnorm hinterlegt.
Kann die Software die Zerlegung auf mehrere Gemeinden?
Ja. Bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden übernimmt sie die Zerlegung nach §§ 28 bis 34 GewStG – in der Regel nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne – und weist jeder Gemeinde mit ihrem Hebesatz den Anteil zu.
Werden Hinzurechnungen und Kürzungen automatisch erkannt?
Die KI ordnet die relevanten Konten den Hinzurechnungen (§ 8) und Kürzungen (§ 9 GewStG) zu und markiert Positionen, die sie nicht eindeutig zuordnen kann, zur Prüfung. Sie kontrollieren und geben frei, statt jede Position von Hand zu übertragen.
Wird ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag berücksichtigt?
Ja, getrennt vom körperschaftsteuerlichen. Die Software führt den Verlustvortrag nach § 10a GewStG mit eigener Mindestbesteuerung fort und wendet ihn im richtigen Jahr an.
Passen Gewerbe- und Körperschaftsteuer zusammen?
Ja. Beide entstehen aus demselben Jahresüberschuss auf einer Datenbasis. Die Hinzurechnung der Gewerbesteuer bei der Körperschaftsteuer greift automatisch auf den hier berechneten Gewerbesteuerbetrag zu.