KI-Steuersoftware

HB/StB-Überleitungsrechnung – vom Handels- zum Steuerergebnis

Handelsbilanz und Steuerbilanz laufen nicht immer gleich: Ansatz- und Bewertungswahlrechte, nicht abziehbare Aufwendungen und gewerbesteuerliche Korrekturen führen auseinander. Unsere KI erkennt diese Divergenzen aus Ihrer Buchhaltung, führt vom handelsrechtlichen Ergebnis zum steuerlichen über und macht jeden Unterschied mit Rechtsnorm sichtbar – bevor Erklärung und E-Bilanz freigegeben werden.

Warum Handels- und Steuerergebnis auseinanderlaufen

Das Steuerrecht folgt zwar grundsätzlich der Handelsbilanz (Maßgeblichkeit nach § 5 EStG), kennt aber eigene Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Daraus entstehen Unterschiede, die eine Überleitungsrechnung sichtbar machen muss.

  • Ansatzunterschiede: Posten, die handelsrechtlich, aber nicht steuerlich anzusetzen sind (oder umgekehrt)
  • Bewertungsunterschiede: abweichende Abschreibungen, Rückstellungen, Bewertungswahlrechte
  • Außerbilanzielle Korrekturen der Körperschaftsteuer (§ 4 V EStG, § 8b KStG)
  • Außerbilanzielle Korrekturen der Gewerbesteuer (Hinzurechnungen und Kürzungen, §§ 8, 9 GewStG)
  • Jede Divergenz mit Richtung und Betrag, belegt mit der Rechtsnorm

So erkennt die KI die Divergenzen

Aus der Buchhaltung

Die KI durchsucht Ihre Buchungen und Bilanzpositionen nach Sachverhalten, die handels- und steuerrechtlich abweichen – etwa Bewirtungen, Geschenke oder bestimmte Rückstellungen – und ordnet sie einem kanonischen Katalog von Divergenzen zu.

Konservativ markiert

Erkennt die KI einen möglichen Unterschied, markiert sie ihn zur Prüfung, statt ihn still zu übernehmen. Lieber ein Punkt zu viel zur Kontrolle als eine übersehene steuerliche Korrektur.

Nach Kategorien geordnet

Die erkannten Divergenzen werden nach Ansatz, Bewertung sowie außerbilanziellen KSt- und GewSt-Korrekturen sortiert – so behalten Sie die Struktur der Überleitung im Blick.

Erst geklärt, dann freigegeben

Die Überleitungsrechnung ist mehr als eine Aufstellung: Sie ist ein Freigabekriterium. Jeden erkannten Unterschied bearbeiten Sie aktiv – als berücksichtigt, als nicht relevant oder als offen. Erst wenn alle erkannten Punkte bearbeitet sind, gilt die Erklärung beziehungsweise die E-Bilanz als freigabereif.

So verhindert das Modul, dass ein steuerlicher Unterschied still übergangen wird, weil die Handelsbilanz einfach übernommen wurde. Die KI weist auf die Divergenz hin; die fachliche Würdigung und Entscheidung bleiben bei Ihnen – transparent dokumentiert.

Von der Überleitung zur Steuer

  • Handelsrechtliches Ergebnis als Ausgangspunkt aus dem HGB-Abschluss
  • Ansatz- und Bewertungsunterschiede berücksichtigt
  • Außerbilanzielle Korrekturen für KSt und GewSt angewendet
  • = steuerliches Einkommen als Basis für KSt 1 und GewSt 1 A
  • Ergebnis fließt konsistent in E-Bilanz und Erklärungen

Ein Sicherheitsnetz gegen stille Fehler

Viele Fehler in Steuererklärungen entstehen nicht durch falsches Rechnen, sondern dadurch, dass ein handelsrechtlicher Wert unverändert in die Steuer übernommen wird, obwohl er steuerlich anders zu behandeln wäre. Genau hier setzt die Überleitungsrechnung an: Sie macht diese Punkte sichtbar, bevor sie in die Erklärung wandern.

Das Steuer-Modul kostet 100 Euro pro Monat je Gesellschaft und enthält die Überleitungsrechnung zusammen mit allen Steuerarten, dem Steuerkalender und der Bescheidprüfung. Weil Buchhaltung, Abschluss und Steuer eine Datenbasis teilen, ist die Überleitung nachvollziehbar von der Buchung bis zum Bescheid.

Häufige Fragen

Was ist eine HB/StB-Überleitungsrechnung?

Sie führt das handelsrechtliche Ergebnis (Handelsbilanz) in das steuerliche Ergebnis (Steuerbilanz) über und macht jeden Unterschied sichtbar – Ansatz- und Bewertungsunterschiede sowie außerbilanzielle Korrekturen. Grundlage ist die Maßgeblichkeit nach § 5 EStG, ergänzt um die steuerlichen Sondervorschriften.

Welche Unterschiede erfasst das Modul?

Die KI erfasst Ansatzunterschiede, Bewertungsunterschiede sowie außerbilanzielle Korrekturen bei Körperschaftsteuer (etwa § 4 V EStG, § 8b KStG) und Gewerbesteuer (Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG). Die erkannten Punkte werden nach diesen Kategorien geordnet und mit der Rechtsnorm belegt.

Woher weiß die KI von einer Divergenz?

Sie durchsucht Ihre Buchungen und Bilanzpositionen nach Sachverhalten, die handels- und steuerrechtlich abweichen, und gleicht sie mit einem kanonischen Katalog von Divergenzen ab. Erkennt sie einen möglichen Unterschied, markiert sie ihn zur Prüfung, statt ihn still zu übernehmen.

Muss ich jede erkannte Divergenz bearbeiten?

Ja, und genau das ist der Sinn: Jeden erkannten Punkt bearbeiten Sie als berücksichtigt, nicht relevant oder offen. Erst wenn alle Punkte bearbeitet sind, gilt die Erklärung beziehungsweise die E-Bilanz als freigabereif. So wird kein steuerlicher Unterschied stillschweigend übergangen.

Ersetzt die Überleitung die Beratung durch den Steuerberater?

Nein. Die KI weist auf mögliche Unterschiede hin und ordnet sie ein; die fachliche Würdigung und die Entscheidung, wie ein Punkt zu behandeln ist, treffen Sie – gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater. Das Modul liefert die Transparenz und Dokumentation dafür.

Wie hängt die Überleitung mit E-Bilanz und Erklärung zusammen?

Das übergeleitete steuerliche Ergebnis ist die Basis für Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung und fließt konsistent in die E-Bilanz. Weil alles auf einer Datenbasis liegt, ist der Weg von der Buchung über die Überleitung bis zur Erklärung durchgängig nachvollziehbar.