Konzernabschlusspflicht
Konzernabschlusspflicht und Größenklassen — § 290 und § 293 HGB automatisch prüfen
Nicht jede Unternehmensgruppe muss einen Konzernabschluss aufstellen. Ob eine Pflicht besteht, hängt vom Mutter-Tochter-Verhältnis nach § 290 und von der größenabhängigen Befreiung nach § 293 HGB ab. Die Software prüft beides an den maßgeblichen Stichtagen — nach Brutto- und Nettomethode — und weist das Ergebnis mit Begründung aus.
Die Schwellenwerte des § 293 HGB
Die größenabhängige Befreiung stellt kleine Gruppen von der Konzernrechnungslegung frei. § 293 kennt dafür zwei Berechnungswege — die Software prüft beide.
- Bruttomethode: summierte Bilanzsummen bis 30 Mio. €, Umsatzerlöse bis 60 Mio. €, bis 250 Arbeitnehmer
- Nettomethode: Konzern-Bilanzsumme bis 25 Mio. €, Umsatzerlöse bis 50 Mio. €, bis 250 Arbeitnehmer
- Die Größenmerkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sein
- Es genügt, wenn Brutto- oder Nettomethode die Befreiung trägt
- Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen sind nach § 293 Abs. 5 nicht befreit
Was die Prüfung beantwortet
Pflicht nach § 290
Liegt ein Mutter-Tochter-Verhältnis vor — insbesondere Beherrschung —, das eine Aufstellungspflicht auslöst?
Befreiung nach § 293
Werden die Schwellenwerte an beiden Stichtagen nach Brutto- oder Nettomethode eingehalten? Die Software zeigt beide Rechenwege.
Einbeziehungswahlrechte
Kann auf die Einbeziehung einzelner Gesellschaften nach § 296 verzichtet werden? Der Verzicht wird je Gesellschaft dokumentiert.
Kapitalmarktorientierung
Ist die Gruppe kapitalmarktorientiert, entfällt die größenabhängige Befreiung — die Prüfung berücksichtigt das.
Wie die KI die Prüfung belastbar macht
Die Größenprüfung ist nur so gut wie die zugrunde liegenden Zahlen. Die eigene KI liest die Belege und Salden jeder Gesellschaft aus, kontiert sie auf die HGB-Taxonomie und liefert damit die Bilanzsummen und Umsatzerlöse, die in die Schwellenwertprüfung eingehen. Für die Zwei-Stichtags-Betrachtung extrahiert sie zudem die Vorjahreszahlen aus hochgeladenen Abschlüssen.
Auf dieser Basis prüft die Software Brutto- und Nettomethode an beiden Stichtagen und weist das Ergebnis mit Begründung aus — statt Sie die Schwellenwerte von Hand gegen unsichere Summen rechnen zu lassen.
Wenn die Befreiung greift — und wenn nicht
Greift die größenabhängige Befreiung, muss die Gruppe keinen Konzernabschluss aufstellen; die Software dokumentiert das mit den zugrunde liegenden Werten, sodass die Befreiung belegt ist. Reißt die Gruppe die Schwellen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen, besteht die Pflicht — und die Konsolidierung liegt einen Schritt entfernt, weil die Einzelabschlüsse bereits vorliegen.
So wird die Frage nach der Konzernabschlusspflicht nicht zum jährlichen Rätsel, sondern zu einer nachvollziehbaren Prüfung mit dokumentiertem Ergebnis — für Sie und für den Abschlussprüfer.
Einbeziehungswahlrechte je Gesellschaft
- Verzicht auf die Einbeziehung nach § 296 — je Gesellschaft dokumentiert und begründet
- Zuordnung der Methode: Voll-, Quoten- oder Equity-Konsolidierung
- Berücksichtigung von Erst- und Endkonsolidierung bei Kreisänderungen
- Grundlage für den Abschnitt Konsolidierungskreis im Konzernanhang
Häufige Fragen
Wann muss ein Konzernabschluss aufgestellt werden?
Wenn ein Mutterunternehmen nach § 290 HGB ein oder mehrere Tochterunternehmen beherrscht und keine Befreiung greift. Die wichtigste Befreiung ist die größenabhängige nach § 293; daneben gibt es weitere Befreiungstatbestände. Die Software prüft die Pflicht und weist das Ergebnis mit Begründung aus.
Wie hoch sind die Schwellenwerte nach § 293?
Nach der Bruttomethode: summierte Bilanzsummen bis 30 Mio. €, Umsatzerlöse bis 60 Mio. € und bis 250 Arbeitnehmer. Nach der Nettomethode: Konzern-Bilanzsumme bis 25 Mio. €, Umsatzerlöse bis 50 Mio. € und bis 250 Arbeitnehmer. Die Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfüllt sein.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettomethode?
Bei der Bruttomethode werden die Einzelwerte der Gesellschaften einfach summiert; bei der Nettomethode werden konsolidierungsbedingte Kürzungen berücksichtigt, weshalb die Schwellen niedriger liegen. Es genügt, wenn eine der beiden Methoden die Befreiung trägt — die Software prüft beide.
Gilt die Befreiung auch für kapitalmarktorientierte Gruppen?
Nein. Nach § 293 Abs. 5 HGB ist die größenabhängige Befreiung ausgeschlossen, wenn ein einbezogenes Unternehmen kapitalmarktorientiert ist. Die Prüfung der Software berücksichtigt diesen Ausschluss.
Woher kommen die Zahlen für die Größenprüfung?
Aus den von der eigenen KI aufbereiteten Einzelabschlüssen: Belege und Salden werden ausgelesen und auf die HGB-Taxonomie kontiert, Vorjahreszahlen extrahiert. Auf dieser Basis prüft die Software die Schwellenwerte an beiden Stichtagen.
Was passiert, wenn die Pflicht besteht?
Dann ist die Konsolidierung nur einen Schritt entfernt: Weil die Einzelabschlüsse bereits im Konto liegen, legen Sie den Konzern an, erfassen Innenbeziehungen und lassen die Konsolidierung nach §§ 300–312 HGB durchlaufen — mit belegten Buchungen und dem fertigen Konzernabschluss als PDF.