KI-Aktivierung
Immaterielle Vermögensgegenstände bewerten — Zugang bis Folgebewertung
Die Bewertung eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands endet nicht mit dem Zugang. Erstbewertung zu Herstellungskosten, planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer und außerplanmäßige Wertminderung bei dauerhafter Wertminderung gehören zusammen. Unser Aktivierung-Modul bildet den ganzen Bewertungsweg mit KI ab und hält ihn prüffest fest.
Erstbewertung: Zugang zu Herstellungskosten
Ein selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand wird mit seinen Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB angesetzt: aktivierbare Einzelkosten der Entwicklungsphase, angemessener Gemeinkostenzuschlag und auf Wunsch Fremdkapitalzinsen. Die KI stellt diesen Betrag aus Ihren erfassten Stunden und Sachkosten zusammen — ohne Forschung, ohne Vertrieb.
- Ansatz zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB
- Zugang in A.I.1. des Anlagenspiegels
- Nicht aktivierbare Positionen bleiben transparent ausgewiesen
- Die KI leitet den Betrag deterministisch aus Ihren Kosten her
Folgebewertung: planmäßige Abschreibung
Nutzungsdauer festlegen
Die Abschreibung folgt der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Lässt sich diese ausnahmsweise nicht verlässlich schätzen, sind die Herstellungskosten nach § 253 Abs. 3 S. 3 und 4 HGB über zehn Jahre planmäßig abzuschreiben. Die KI stellt den passenden AfA-Plan auf.
Linearer AfA-Plan
Das Modul verteilt den Herstellungskostenbetrag planmäßig über die Nutzungsjahre und führt den Restbuchwert je Jahr fort. Der Anlagenspiegel bleibt dabei stets stimmig — Anschaffungskosten minus kumulierte AfA ergeben den Buchwert.
Außerplanmäßige Abschreibung bei Wertminderung
Ist der beizulegende Wert eines aktivierten Vermögensgegenstands am Abschlussstichtag dauerhaft niedriger als der Buchwert, ist nach § 253 Abs. 3 S. 5 HGB außerplanmäßig auf den niedrigeren Wert abzuschreiben. Das gilt etwa, wenn ein selbst entwickeltes Produkt technisch überholt ist oder ein Projekt eingestellt wird. Das Modul unterstützt Sie dabei, solche Wertminderungen zu erfassen und zu dokumentieren.
Für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist zu beachten, dass eine spätere Wertaufholung nur eingeschränkt zulässig ist. Wo eine Zuschreibung nach § 253 Abs. 5 HGB in Betracht kommt, weist das Modul sie im Anlagenspiegel gesondert aus, damit die Bewegungen vollständig nachvollziehbar bleiben.
Der Anlagenspiegel als Bewertungsnachweis
Jede Bewertungsbewegung — Zugang, Abschreibung, Zuschreibung, Abgang — gehört in den Anlagenspiegel. Das Modul führt ihn für den aktivierten Vermögensgegenstand und stellt sicher, dass die Bewegungen mit den gebuchten Werten übereinstimmen.
- Zugang, planmäßige und außerplanmäßige AfA, Zuschreibung und Abgang je Jahr
- Restbuchwert wird deterministisch aus den Bewegungen fortgeführt
- Übereinstimmung mit den festgeschriebenen Werten wird geprüft
- Der Spiegel ist Teil des exportierbaren Aktivierungsberichts
Steuern, Ausschüttungssperre und Anhang
Weil die Bewertung handelsrechtlich erfolgt, die Steuerbilanz aber nach § 5 Abs. 2 EStG nicht aktivieren darf, begleitet die passive latente Steuer nach § 274 HGB die gesamte Bewertungsdauer und löst sich mit der Abschreibung auf. Der aktivierte Betrag bleibt netto nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrt, solange er im Vermögen steht. Für den Anhang liefert das Modul die Angabe nach § 285 Nr. 22 HGB.
Aktivierung kostet 150 Euro pro Monat je Gesellschaft, ist monatlich kündbar und derzeit in der Beta-Phase. Die KI erfindet keine Werte, sondern rechnet mit Ihren erfassten Kosten und den von Ihnen gesetzten Parametern — so bleibt die Bewertung über alle Jahre nachvollziehbar.
Häufige Fragen
Mit welchem Wert wird ein selbst geschaffener immaterieller VG angesetzt?
Mit seinen Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB: aktivierbare Einzelkosten der Entwicklungsphase, angemessener Gemeinkostenzuschlag und auf Wunsch Fremdkapitalzinsen. Forschung und Vertrieb bleiben außen vor. Die KI stellt den Betrag aus Ihren erfassten Stunden und Sachkosten zusammen.
Über wie viele Jahre wird abgeschrieben?
Über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Lässt sich diese ausnahmsweise nicht verlässlich schätzen, sind die Herstellungskosten nach § 253 Abs. 3 S. 3 und 4 HGB über zehn Jahre planmäßig abzuschreiben. Das Modul stellt den passenden AfA-Plan auf und führt den Restbuchwert fort.
Was gilt bei dauerhafter Wertminderung?
Ist der beizulegende Wert am Stichtag dauerhaft niedriger als der Buchwert, ist nach § 253 Abs. 3 S. 5 HGB außerplanmäßig abzuschreiben — etwa bei technischer Überholung oder Projekteinstellung. Das Modul unterstützt Sie beim Erfassen und Dokumentieren solcher Wertminderungen.
Kann ich später wieder zuschreiben?
Eine Wertaufholung nach § 253 Abs. 5 HGB kommt nur eingeschränkt in Betracht. Wo eine Zuschreibung zulässig ist, weist das Modul sie gesondert im Anlagenspiegel aus, damit die Bewegungen vollständig und nachvollziehbar bleiben.
Wie bleibt der Anlagenspiegel stimmig?
Das Modul führt für den aktivierten Vermögensgegenstand alle Bewegungen — Zugang, planmäßige und außerplanmäßige AfA, Zuschreibung, Abgang — und leitet den Restbuchwert deterministisch daraus ab. Die Übereinstimmung mit den festgeschriebenen Werten wird geprüft und ist Teil des Aktivierungsberichts.
Was kostet das Modul?
150 Euro pro Monat je Gesellschaft, monatlich kündbar, derzeit in der Beta-Phase. Betrieb auf Servern in Deutschland, DSGVO-konform.